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Die Hausratversicherung besteht bei einem Umzug in eine neue Wohnung fort. Der Wohnungswechsel berechtige nicht zu einer außerordentlichen Kündigung berichten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale Sachsen. Nur wenn die Versicherungsprämie durch den Umzug teurer werde - beispielsweise weil die Wohnung in einer anderen Tarifzone liegt - könne man innerhalb eines Monats aus dem Vertrag aussteigen. :: Wirtschaft & Börse - Marktberichte Eintrag vom: 26.11.2008.
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